Ausstellung einer elektronischen Krankmeldung


  • ab dem 7.12.2023 erneut telefonsiche Krankmeldung für leichte infekte der Atemwegen bis zu 5 Tage möglich
  • wenn die Erstbescheinigung für die Krankmeldung  telefonisch erfolgte ist für die Verlängerung ein Arzt-Patientenkontakt notwendig
  • wenn die erste Krankmeldung während der Sprechstunde erfolgte, kann sie  telefonsich verlängert werden
  • Bei akute Infekte bitte zwischen 11:30 -12:00 in die Praxis kommen, nach Möglichkeit  einen Termin vorher telefonsich oder per email ausmachen. Bitte beim Betreten der Praxis eine Schutzmaske tragen. 
  • Seit 01.07.2022 werden die Krankmeldungen elektronisch an der Krankenkassen übermittelt, seit 1.1.2023 rufen die Arbeitgeber die Krankmeldungen bei der Krankenkasse ab, es wird kein Papierausdruck benötigt.